Brennpunkt Steuer

Die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Ausarbeitung von Steuererklärungen gehört zu unseren Kernaufgaben. Immer auf der Höhe des aktuellen Steuerrechts. So nehmen wir Ihnen die oft schwierige Orientierung im Dschungel veränderlicher Regelungen ab. Selbstverständlich gehört auch die spätere Überprüfung der Steuerbescheide und – bei Unstimmigkeiten – die Formulierung eines Einspruchs zu unseren Leistungen.

Über Neuigkeiten im Steuerrecht informiert unser monatlich erscheinender Mandantenbrief. Sie können die Mitteilungen im Downloadbereich jederzeit abrufen. Auf Anfrage senden wir Ihnen den Mandantenbrief gerne auch regelmäßig per Email. Und natürlich stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung.

Das können wir in Steuerfragen für Sie tun

  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen, auch beratende Mitwirkung: Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang mit ergänzenden Textangaben | Restwertverzeichnis
  • Erstellen von Einnahmenüberschussrechnungen.
  • Erstellen betrieblicher und privater Steuererklärungen. In Ihrem Auftrag füllen wir die entsprechenden Formulare fachgerecht und Ihrem Sinne optimiert aus.
  • Überprüfen von Steuerbescheiden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Bemessungsgrundlagen und Zahllast des Steuerbescheids mit den Angaben der Erklärung übereinstimmen, und nehmen gegebenenfalls Korrekturen vor.
  • Durchführen von Rechtsbehelfsverfahren: Einspruch gegen einen nicht korrekten Steuerbescheid bzw., wenn das Einspruchsverfahren erfolglos bleibt, Einleitung eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht.
  • Unterstützung und Begleitung bei Betriebsprüfungen.

Ihre Finanzbuchhaltung

Sie möchten Ihre Finanzbuchhaltung vollständig auslagern, oder die interne Abteilung in Teilbereichen entlasten? Unsere Kanzlei bietet die jeweils passende Unterstützung. Auf Wunsch geht unser Angebot über Standardauswertungen hinaus, schließt branchenspezifische Lösungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen mit ein. Kommen Sie auf uns zu. Unsere Angebote im Bereich der Finanzverwaltung:

  • Einrichten der Buchführung und Erstellen eines individuellen Kontenplans.
  • Führen und Kontieren unter Einsatz moderner EDV-Lösungen.
  • Prüfen der Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Einrichten einer Kontokorrentbuchhaltung mit Offener-Posten-Liste.
  • Erstellen der Anlagenbuchhaltung.
  • Erstellen von Unterlagen für die Bruttolohnverbuchung.
  • Erstellen und Pflegen einer Kostenrechnung.
  • Planungsrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahresvergleich.
  • Unterstützung selbstbuchender Mandanten bei schwierigen Geschäftsvorfällen.

Ihre Lohnbuchhaltung

Für das reibungslose Handling der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist steuerfachliche Kompetenz ein Plus. Wir entlasten darüber hinaus Ihre Personalabteilung bei sämtlichen Aufgaben organisatorischer und abrechnungstechnischer Art. Ein qualifiziertes und je nach Bedarf gestaltbares Sorglos-Paket rund um Lohn- und Gehaltsfragen Ihrer Mitarbeiter/innen. Unsere Leistungen in der Lohnbuchhaltung:

  • Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Zusammenstellung und Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten.
  • Führen von Lohn- und Gehaltskonten, im Besonderen Erfassung aller persönlichen, lohnsteuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Daten.
  • Einsatz moderner Abrechnungssoftware.
  • Anfertigen und Übermitteln von Lohnsteueranmeldungen an die Finanzverwaltung und von Beitragsnachweisen an die Krankenkassen.
  • Wahrnehmen steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, Erstellen sämtlicher An- und Abmeldungen, Anträge, Bescheinigungen, Statistiken und Fragebögen.
  • Unterstützung bei Prüfungen von Finanzverwaltung, Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft.
  • Bearbeiten von Lohnpfändungen.
  • Berechnen von Kurzarbeitergeld.
  • Klären schwieriger Einzelfragen.

Thema Betriebswirtschaft

Jörg & Zöllner-Pohl Steuerberater Partnerschaft mbB bieten Ihnen eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung zur Planung und Begleitung Ihrer geschäftlichen Vorhaben. Dazu gehören die Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen sowie die Planung und Teilnahme an Bankgesprächen. Existenzgründern stehen wir beratend ebenso zur Seite wie erfahrenen Unternehmern, die eine reibungslose Nachfolgeregelung anstreben.

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Investitionen und Finanzierungen.
  • Erwerb oder Veräußerung von Firmen oder Anteilen.
  • Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen.
  • Beratung zu und Teilnahme an Bankgesprächen.
  • Existenzgründungsberatung
  • Begleitung in der Startphase.
  • Hinweise auf Fördermaßnahmen.
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Möglichkeiten der Nachfolgeplanung und Nachfolgeregelung.
  • Steuerliche und rechtliche Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge.
  • Probleme und Folgen unterlassener Gestaltung.
  • Unternehmensverkauf und Betriebsaufgabe.
  • Erbrechtliche Nachfolgemodelle für Unternehmer.

Ausnahmefall Betriebsprüfung

Für viele Unternehmen ein Schreckgespenst: Eine von der Finanzverwaltung, der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft angekündigte Betriebsprüfung. Selbstverständlich lassen wir Sie in dieser Situation nicht alleine. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der Prüfung, die in der Regel „auf neutralem Boden“ in unserer Kanzlei durchgeführt werden kann. Damit stehen wir Ihnen zur Seite:

  • Vorgespräch über das Verfahren der Außenprüfung: Klären von Ablauf und Verhaltensregeln.
  • Prüfen der Belege, Akten und Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Vorbereiten und Bereitstellen der benötigten Unterlagen.
  • Erstellen eines Datenträgers für die digitale Betriebsprüfung.
  • Einführungs- und Zwischengespräche mit dem Betriebsprüfer und Information an Sie.
  • Nennen eines Ansprechpartners für die Dauer der Prüfung.
  • Reibungslose und zügige Abwicklung der Prüfung.
  • Gegebenenfalls Vermittlung und Mediation zwischen Ihnen und den Prüfern.
  • Eventuell Durchführen einer Schlussbesprechung mit den Prüfern zur Klärung
    und Verhandlung noch offener Punkte.
  • Zusammenfassung und verständliche Formulierung der Ergebnisse.
  • Kontrolle des Prüfberichtes.