Wir möchten Sie bei verschiedenen Routinearbeiten im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie bei der Vorbereitung steuerlich relevanter Unterlagen unterstützen. Aus diesem Grund habe wir eine Reihe nützlicher Vorlagen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Formulare benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Folgende Dokumente stehen Ihnen zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung:

Zu Ihrer Information
Die Themen der Mandanteninformation April 2025:
- 1. Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- 2. Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- 3. Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- 4. Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- 5. Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- 6. Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
- 7. Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2024/2025:
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
„Alle Jahre wieder“ - ganz zuverlässig - erhalten Sie heute unser Jahresrundschreiben zum sich dem Ende neigenden Jahr. Es enthält wie üblich die wichtigsten Neuerungen des abgelaufenen Jahres mitsamt einem kurzen Ausblick auf das, was uns steuerlich im nächsten Jahr erwartet.
Wissenswert in der Vorweihnachtszeit sind natürlich die „Dauerbrenner“ Weihnachts-/Betriebsfeier, sowie Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer, die in den Punkten 34-36 thematisiert werden.
Besonders möchten wir aber auf den Punkt 14 „Änderungen bei Meldepflichten für Fremdwährungskonten spätestens ab 2025“ aufmerksam machen. In 2024 mussten wir in etlichen Fällen „Nacherklärungen“ durchführen. Bislang hat die Verwaltung kulant reagiert. Bitte prüfen Sie nach, ob Sie über solche Konten verfügen und ob diese Erträge in der Vergangenheit deklariert wurden!
Ganz aktuell drängt sich noch ein weiteres Thema auf, nämlich das der „gefälschten Steuerbescheide“. Vielleicht haben Sie es auch bereits den Nachrichten entnommen. In einigen Bundesländern sind gefälschte Steuerbescheide aufgetaucht, unter anderem wohl auch im Saarland. Näheres können Sie beispielsweise dem beigefügten Link entnehmen, der vor ein paar Tagen veröffentlicht wurde.
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/wie-erkennt-man-gefaelschte-steuerbescheide
Die Empfehlung lautet: Bitte schicken Sie uns rechtzeitig Ihre Steuerbescheide zu und zahlen Sie erst, wenn Sie sich entweder bezüglich der Bescheide ganz sicher sind oder Sie von uns eine Rückmeldung erhalten haben!
Darüber hinaus bedanken wir uns herzlich für das im abgelaufenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und stehen Ihnen selbstverständlich auch zukünftig für Rückfragen oder eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund und gelassen. Das wünscht Ihnen unser gesamtes Team!