Zu Ihrer Information

Die Themen der Mandanteninformation April 2023:

  • 1. Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Entnahme aus Betriebsvermögen
  • 2. Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  • 3. Dienstwagen-Zuzahlung mindert Versteuerung
  • 4. Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb des Erbanteils
  • 5. Veräußerung eines Mobilheims
  • 6. Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
  • 7. Corona-Maßnahmen können zum Zinserlass führen
  • 8. Energiepreispauschale für Studierende

Archiv der letzten 12 Mandanteninformationen:

03-23 | 02-23 | 01-23 | 12-22 | 11-22 | 10-22 | 09-22 | 08-22 | 07-22 | 06-22 | 05-22 | 04-22 |

Information zur aktuellen Energiepreispauschale:

Diese soll nach dem Willen der Bundesregierung besondere Härten, die durch die Preissteigerungen hervorgerufen werden, abfedern. Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Pauschale erhalten und alles Wissenswerte darüber hinaus entnehmen Sie bitte der angehängten Datei. Die wichtigsten Aussagen des Schreibens haben wir Ihnen für’s schnelle Informieren zusammengestellt:

  • 1. Die Energiepreispauschale wird einmalig 300 € betragen.
  • 2. Die Pauschale steht jedem Anspruchsberechtigten nur einmal zu.
  • 3. Die Pauschale ist steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei.
  • 4. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber – überwiegend über den Lohn/das Gehalt September 2022.
  • 5. Die Arbeitgeber finanzieren die Auszahlung mittels einer Kürzung des Lohnsteueraufkommens.
  • 6. Alle aktiven Erwerbspersonen, die in Deutschland ansässig sind, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale.
  • 7. Nur Arbeitnehmer mit den Lohnsteuerklassen 1 bis 5 sind berechtigt.
  • 8. Auch Minijobber und Selbstständige/Gewerbetreibende haben Anspruch auf die Energiepreispauschale.
  • 9. Wichtig: Sofern kein elektronischer Abruf der Lohnsteuermerkmale erfolgt, müssen sich Arbeitgeber vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen, dass es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt.
  • 10. Rentner sind grundsätzlich nicht zum Bezug der Energiepreispauschale berechtigt. Sehen Sie hierzu aber die Ausnahmen im Schreiben auf Seite drei und vier.

Erklärvideos

Laden...

Hilfreiche Vorlagen

Wir möchten Sie bei verschiedenen Routinearbeiten im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie bei der Vorbereitung steuerlich relevanter Unterlagen unterstützen. Aus diesem Grund habe wir eine Reihe nützlicher Vorlagen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Formulare benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Folgende Dokumente stehen Ihnen zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung: